Angelschein
Angelschein
Für das Angeln in den luxemburgischen Binnengewässern ist ein Angelschein (Fischererlaubnisschein) erforderlich. Je nach Fanggebiet und Gültigkeitsdauer gibt es verschiedene Kategorien von Erlaubnisscheinen.
Alle Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind und in den Binnengewässern fischen wollen, müssen einen Fischereischein besitzen.
Minderjährige unter 14 Jahren dürfen den Fischfang in Binnengewässern mit einer einzigen Handangel ausüben. Die Angelmethode mit der Wurfleine und der künstlichen Fliege ist erlaubt. Diese Minderjährigen dürfen den Fischfang ohne Angelschein ausüben.
Angelscheine können über MyGuichet.lu beantragt werden.
Bei einer Kontrolle muss der Inhaber des Angelscheins seine Identität nachweisen. Wenn er auf einem Privatgrundstück fischt, muss er außerdem ein vom Berechtigten ausgestelltes Dokument vorweisen können, das ihm das Fischen auf seinem Grundstück erlaubt.