Parzellierung
Parzellierung (lotissement/morcellement)
Bauplatz-Parzellierung (lotissement)
Jede Zusammenlegung oder Aufteilung von Parzellen in ein oder mehrere für den Bau bestimmte Lose muss Gegenstand eines Antrags auf Erteilung einer Parzellierungsgenehmigung sein, die vom Gemeinderat erteilt wird gemäß Artikel 29 des geänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 über die Gemeindeplanung und Stadtentwicklung.
Parzellierung (morcellement)
Eine Parzellierungsgenehmigung ist erforderlich, wenn bebaute oder unbebaute Parzellen in eine oder mehrere Parzellen aufgeteilt oder zusammengeführt werden, die nicht für den Bau bestimmt sind.
Die Parzellierung wird vom Bürgermeister genehmigt.
Jedem Antrag auf Bauplatz-Parzellierung oder Parzellierung muss das entsprechende unten stehende, vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular beigefügt werden.
Kontakt
STEICHEN Kevin