Gemeinderat
Gemeinderat
v. l. n. r. : Jules Clement, Georges Oestreicher, Tina Koch, Paul Bisenius, Erny Kremer, Patrick Reiff, Georges Glod, Georges Keipes, Emile Eicher, Michel Lemaire, Betsy Aschman
Der Gemeinderat setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die direkt von der Bevölkerung gewählt werden. Die Anzahl der Ratsmitglieder hängt von der Anzahl aller Einwohner der Gemeinde ab und ist für die Gemeinde Clerf auf 11 festgelegt, darunter ein Bürgermeister und zwei Schöffen.
Bürgermeister- und Schöffenkollegium
KEIPES Georges
EICHER Emile
GLOD Georges
Gemeinderäte/innen
Die Zuständigkeit des Gemeinderats
Der Gemeinderat ist zuständig für:
- die Verabschiedung des Haushalts und des Rechnungsabschlusses ;
- die Festlegung von Tarifen und Gebühren ;
- die Genehmigung von Bauprojekten und städtebaulichen Projekten;
- die Ernennung des Personals, Beamte und Angestellte der Gemeinde.
Der Gemeinderat regelt alles, was von kommunalem Interesse ist. Gemäß dem Dekret vom 14. Dezember 1789 über die Schaffung von Gemeindeverwaltungen, sind die eigentlichen Amtsgeschäfte der Gemeindegewalt "die Einwohner in den Genuss einer guten Verwaltung der Stadt kommen zu lassen, besonders Sauberkeit, Hygiene und Ruhe auf den Strassen und Plätzen und in den öffentlichen Gebäuden."
Das Gesetz überträgt dem Gemeinderat die Aufgabe, Verordnungen über die innere Verwaltung und die Gemeindegewalt zu erlassen. Der Gemeinderat genehmigt die Haushalte und Rechnungen der öffentlichen Einrichtungen, die der Aufsicht der Gemeinde unterstehen.
Der Gemeinderat tritt so oft zusammen, wie es die laufenden Geschäfte erfordern, aber mindestens einmal alle drei Monate. Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich (mit einigen Ausnahmen), jeder kann als Beobachter teilnehmen. Darüber hinaus veröffentlicht die Gemeinde Clerf regelmäßig einen Kurzbericht über die vom Gemeinderat getroffenen Entscheidungen.